Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma EDV-Betreuung Jürgensen - EDV-Betreuung Jürgensen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma EDV-Betreuung Jürgensen


Allgemeine Geschäftsbedingungen der EDV-Betreuung Jürgensen vom 28.Mai 2018

Bockelpromenade 45
25335 Elmshorn
1. Geltungsbereich
• 1.1. Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen unter Hinweis auf eigene Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
• 1.2. Schriftliche Individualvereinbarungen gehen diesen Geschäftsbedingungen vor.
2. Angebot
• 2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.
• 2.2. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.
3. Leistungen
• 3.1. Unsere Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot
• 3.2. Unsere Leistungen beinhalten nicht Servicetätigkeiten, welche im Zusammenhang mit Fehlern in der Standard-Software sowie diesbezüglichen Bedien-/Anwendungsfehlern auf  Seiten des Kunden stehen.
4. Preise
• 4.1. Alle Preise verstehen sich ab Geschäftssitz Elmshorn in EURO. Entgegenstehende Vereinbarungen müssen schriftlich bestätigt werden. Preise jeweils zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
• 4.2. Fahrzeit ist Arbeitszeit und wird wie diese mit dem vereinbarten Arbeitspreis berechnet.
5. Liefer- und Leistungszeit
• 5.1. Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart.
• 5.2. Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig.
• 5.3. Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund von höherer Gewalt und/oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
• 5.4. Im übrigen kommen wir erst dann in Verzug, wenn uns der Käufer schriftlich eine Nachfrist von mindestens 2 Monaten gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art, sind ausgeschlossen.
6. Gefahrübergang
• 6.1. Der Versand erfolgt nach unserer Wahl.
• 6.2. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zum Zwecke der Versendung unser Lager.
• 6.3. Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Käufer auf diesen über.
• 6.4. Wir veranlassen, sofern es der Käufer nicht ausdrücklich untersagt, die Versicherung der an den Käufer zu versendenden Waren gegen Transportschäden. Die Versicherung erfolgt im Namen und auf Rechnung des Käufers bei einer von uns auszuwählenden Versicherungsgesellschaft. Soweit diese Versicherung gegen Transportschäden abgeschlossen ist, sind wir von der Haftung für solche Schäden freigestellt.
7. Gewährleistung und Haftung
• 7.1. Die Gewährleistung beträgt 24 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs.
• 7.2. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung.
• 7.3. Der Käufer hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware in Textform mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
• 7.4. Bei begründeten Mängelrügen hat der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur an uns zu schicken; Dabei ist der Käufer für die richtige und angemessene Verpackung verantwortlich. Beschädigungen aufgrund unzureichender Verpackung verpflichten den Käufer zu entsprechender Schadensbegleichung. Der Käufer ist verpflichtet, vor Übergabe der Kaufsache zur Reparatur oder Überprüfung eine Datensicherung auf eigene Kosten vorzunehmen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die ausgebauten und ersetzten Teile gehen in das Eigentum des Verkäufers über.
• 7.5. Der Käufer kann grundsätzlich nur Nachbesserung verlangen. Erst wenn Nachbesserung fehlgeschlagen ist, können weitergehende Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden. Ersatzansprüche für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich Folgeschäden aus mangelhaften Lieferungen sind ausgeschlossen, es sei denn der Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
• 7.6. Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.
• 7.7. Sämtliche Ansprüche, die sich gegen uns richten, sind ohne schriftliche Zustimmung nicht abtretbar und können ausschließlich vom Kunden selbst geltend gemacht werden.
• 7.8. Standard-Software, die nicht von uns hergestellt wurde, und Verbrauchsmaterialien sind von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen
• 7.9. Der Verkäufer übernimmt keine Gewähr für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter
oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeigneten Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Programm-Software und/oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Käufer weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mängel sind.
8. Eigentumsvorbehalt
• 8.1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgründe, vor. Umverpackungen gehen sofort nach Erhalt in das Eigentum des Kunden über und werden nicht von uns zurückgenommen, da im Falle der Gewährleistung die Ware in der Originalverpackung eingesendet werden muss. Anderweitige Verpackungen sind nicht zulässig.
• 8.2. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller/Distributor, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-)Eigentumsrecht durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-)Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
• 8.3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrunde bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer in stets widerruflicher Weise, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnungen in eigenem Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin hat der Käufer die Abtretung offenzulegen und die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und vorzulegen.
• 8.4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, hat der Käufer auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Anfallende Kosten trägt der Käufer.
• 8.5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Käufers gegen Dritte zu verlangen. Die Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.
9. Zahlung
• 9.1. Soweit nicht anders vereinbart ist, sind unsere Rechnungen ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.
• 9.2. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank (EZB), zu berechnen.
• 9.3. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein, oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellt, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
• 9.4. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich zustimmen oder wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind.
10. Schutz- und Urheberrechte
• 10.1 Wir sind grundsätzlich bemüht, dem Käufer das Recht zur Benutzung des Produktes zu verschaffen. Falls dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich ist, werden wir nach eigener Wahl das Produkt so abändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder das Produkt zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Entschädigung für die gezogenen Nutzungen erstatten.
• 10.2. Hat der Käufer das von uns gelieferte Produkt verändert oder in ein System integriert, oder haben wir aufgrund von Anweisungen des Käufers das Produkt so gestaltet, dass hieraus Verletzungen von Schutzrechten resultieren, ist der Käufer verpflichtet, uns gegenüber Ansprüchen des Inhabers des verletzten Rechtes zu verteidigen bzw. freizustellen.
• 10.3. Von uns zur Verfügung gestellte Programme und dazugehörende Dokumentationen sind nur für den eigenen Gebrauch des Käufers im Rahmen einer einfachen, nicht übertragbaren Lizenz bestimmt.  Der Käufer darf diese Programme und Dokumentationen ohne unsere schriftliche Einwilligung Dritten nicht zugänglich machen, auch nicht bei Weiterveräußerungen unserer Hardware. Kopien dürfen lediglich für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden, eine Haftung oder ein Kostenersatz durch uns für solche Kopien ist ausgeschlossen. Sofern Originale einen Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser vom Kunden auch auf Kopien anzubringen
11. Kundendaten
Wir speichern personenbezogene Daten gemäß DSGVO .Art. 6 Absatz 1 b.
12. Geschäfts-/Supportzeiten
• 12.1 Unsere Support-/Geschäftszeiten sind
       - Montags bis Freitags von 08:00 bis 17:00
• 12.2 Supportanfragen /-einsätze außerhalb unserer Geschäftszeiten sowie außerhalb unseres
Leistungsumfanges werden, soweit nicht anders  vereinbart grundsätzlich in Rechnung gestellt.
• 12.3 Leistungen aus Gewährleistungsansprüchen werden nur innerhalb unserer Geschäftszeiten erbracht. Außerhalb unserer Geschäftszeiten werden mindestens die Aufwendungen  für Wegezeiten mit 50% des vereinbarten  Arbeitspreises berechnet.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
• 13.1. Erfüllungsort ist Elmshorn.
• 13.2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Elmshorn.
• 13.3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14. Teilnichtigkeit
• Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, sind sie so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird; die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt. Sinngemäß gilt dies auch für ergänzungsbedürftige Lücken.
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